zum Inhalt
Arbeitsbereich Beschäftigung - Schwerbehindertentransport
Informationen      Ansprechpartnerinnen
Schwerbehindertentransport

Dieser Fahrdienst steht Menschen mit Behinderung zur Verfügung, die Anspruch auf Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft in Form der Übernahme von Transportkosten gem. § 53 SGB 12 haben. Dieser Personenkreis wird eingeschränkt dadurch, das die betreffende Person

• im Rollstuhl transportiert werden muss
• wegen der Schwere der Behinderung nicht mit eigenem Pkw eines unterhaltspflichtigen
   Angehörigen Veranstaltungen erreichen kann
• das Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis besitzt und
• die Einkommensgrenze nach § 85 SGB 12 nicht überschreitet.


Wir möchten Ihnen den Besuch von Verwandten und Bekannten, Veranstaltungen oder Einrichtungen ermöglichen oder Ihnen die Hin- und Rückfahrt, z.B. bei Einkäufen, erleichtern.



>